- Meterkonvention
- Meterkonvention,französisch Convention du Mètre [kɔ̃vã'sjɔ̃ dy 'mɛːtr], ein am 20. 5. 1875 in Paris zwischen 17 Staaten abgeschlossener internationaler Vertrag, der ursprünglich der Sicherung einer weltweiten Einheitlichkeit der metrischen Einheiten diente, 1921 aber wesentlich erweitert wurde und sich heute auf das gesamte Messwesen mit den Einheiten des Internationalen Einheitensystems als Basis bezieht. Die ursprüngliche Zielsetzung führte zur Schaffung einer aus verschiedenen Organen bestehenden Internationalen Organisation für Maße und Gewichte, die damals v. a. für die Erstellung, Aufbewahrung und Vergleichung von internationalen und nationalen Meter- und Kilogrammprototypen zu sorgen hatte. Zu diesem Zweck wurden das Bureau International des Poids et Mesures (Abkürzung BIPM; deutsch Internationales Büro für Maße und Gewichte) in Sèvres und entsprechende nationale Institutionen gegründet (z. B. 1887 die Physikalisch-Technische Reichsanstalt in Berlin).Oberstes Organ der Meterkonvention ist die mindestens alle sechs Jahre in Paris stattfindende Conférence Générale des Poids et Mesures (Abkürzung CGPM, deutsche Generalkonferenz für Maß und Gewicht) von Vertretern der zurzeit 48 Signatarstaaten, auf der über Fortschritte auf dem Gebiet der Metrologie beraten wird. Unter der Generalkonferenz arbeitet das Comité International des Poids et Mesures (Abkürzung CIPM, Internationales Komitee für Maße und Gewichte), das sich aus 18 Experten der Metrologie (aus 18 Staaten) und dem Direktor des BIPM zusammensetzt und die Leitung und Aufsicht über das BIPM mit seinen Laboratorien in Sèvres hat; es tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen.Dem CIPM stehen zur Seite die sieben beratenden Komitees (französisch Comité Consultatif, Abkürzung CC) für Elektrizität (seit 1927), Photometrie und Radiometrie (seit 1935), Thermometrie und Kalorimetrie (seit 1937), Definition des Meters (seit 1952), Definition der Sekunde (seit 1956), Ionisierende Strahlung (seit 1960) und für Einheiten. In diese Komitees entsenden die großen Staatsinstitute - z. B. von Deutschland die Physikalisch-Technische Bundesanstalt - je einen Vertreter. Die Beschlüsse der CC dienen dem CIPM als Vorschläge an die Generalkonferenz.
Universal-Lexikon. 2012.